Förderungen & Info
-
Pflegegeld
-
Kostenrückerstattung
Bei meinen angebotenen Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um private Leistungen. Sie bekommen von mir je nach Vereinbarung zum Ende des Monats eine detaillierte Abrechnung der erbrachten Leistungen. Leider ist es in Oberösterreich zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, Direktverrechnungs-Verträge mit selbstständigen diplomierten Krankenpflegern abzuschließen.
1. Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert, ein möglichst selbst bestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt und gemäß dem 7-stufigen Modell ausgestellt.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Pensionsversicherungsträger bzw. der Pensionsversicherungsanstalt.
Weitere Antworten zum Thema Pflegegeld erhalten Sie auf der Website des Sozialministeriums.



2. Honorarnotenerstattung
Sie können meine Rechnungen bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen (nur krankenhausersetzende Maßnahmen) und erhalten meistens einen Teil der Kosten erstattet. Gerne helfe ich Ihnen bei der Einreichung und anderen Anträgen wie Beispielsweise Pflegegeld. (keine Zusatzkosten)